Ausserkantonale Spitex-Leistungen sind künftig klar geregelt
Das haben die beide Kammern in dieser Herbstsession einstimmig angenommen.
Bislang gab es grosse Unklarheit bezüglich Restfinanzierung durch die Kantone und Gemeinden, wenn Klientinnen und Klienten in einem anderen Kanton Spitex-Leistungen beziehen. Wenn z.B. eine pflegebedürftige Person aus dem Kanton Zürich infolge einer Operation vorübergehend bei ihrem Sohn im Kanton Aargau wohnte, so war bis anhin unkar, wer welche Leistungen bezahlt.
Die Einigungskonferenz der eidg. Räte hat nun einen Kompromiss bei der Regelung ausserkantonaler Spitex-Leistungen gefunden: Künftig wird der Wohnkanton für die Restfinanzierung aufkommen, die Höhe der Finanzierung erfolgt gemäss den Regelungen im Kanton des Leistungserbringers.
Ständerat und Nationalrat sind dem Antrag gefolgt und haben diesen in ihrer Schlussabstimmung angenommen.
Der Bundesrat bestimmt, wann die neue Regelung in Kraft tritt. Da die Referendumsfrist noch bis zum 18. Januar 2018 läuft, wird dies erst danach der Fall sein. Über den genauen Zeitpunkt der Inkraftsetzung werden wir informieren.
Spitex Schweiz hat sich für die Findung eines Kompromisses eingesetzt und freut sich, dass ein solcher gefunden werden konnte. Ein Wermutstropfen bleibt: Gemeinsam mit der IG Pflegefinanzierung wurde auch die Berücksichtigung ausserkantonaler Heimaufenthalte bei nahen Bezugspersonen gefordert. Diese Position scheiterte an den Kantonen, die die Planungssicherheit über die Interessen der Klienten und Klientinnen stellten.
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